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3. Vernachlässigung
Vernachlässigung

Definition Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Vernachl%C3%A4ssigung


Vernachlässigung ist die mangelhafte Umsorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen, auch das Vorenthalten von Hilfe für einen anderen Menschen. Häufig davon betroffen sind Kranke, Behinderte (besonders geistig Behinderte), Babys, Kinder, Arme, Alte, einsame Menschen, Hilflose und Leute in Heimen oder Krankenhäusern.

Es gibt zwei Formen von Vernachlässigung, die körperliche und die psychische.



Definition Deutsches Jugendinstitut:
www.dji.de


In Anlehnung an den Deutschem Kinderschutzbund liegt Vernachlässigung dann vor, wenn die sorgeverantwortlichen Personen – bewusst oder unbewusst – die notwendige Versorgung des Kindes in sozial-emotionaler, kognitiver und/oder physischer Hinsicht andauernd oder wiederholt nicht gewährleisten.

Im Praxishandbuch Kindeswohlgefährdung für den Allgemeinen Sozialen Dienst (Handbuch Kindeswohlgefährdung) beschreibt Dr. Heinz Kindler (DJI) Vernachlässigung als „andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit einem solchen Handeln durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und / oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“.

Das Handbuch Kindeswohlgefährdung differenziert Vernachlässigung in seinem Glossar zudem wie folgt: Körperliche Vernachlässigung wird definiert als: „Nicht hinreichende Versorgung und Gesundheitsfürsorge, die zu massiven Gedeih- und Entwicklungsstörungen führen kann“ (bis hin zu tödlichen Verläufen).“ Emotionale Vernachlässigung (Deprivation) als: „Ein nicht hinreichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht ausreichendes emotionales Beziehungsangebot.“


Welche Formen von Vernachlässigung gibt es?

Eine verbindliche einheitliche Kategorisierung von Vernachlässigungsformen hat sich in der wissenschaftlichen Forschung bislang nicht herausgebildet. In der Regel wird aber unterschieden zwischen

+ körperlicher Vernachlässigung (z.B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, sauberer Kleidung, Hygiene, Wohnraum und medizinischer Versorgung)
+ kognitiver und erzieherischer Vernachlässigung
(z.B. Mangel an Konversation, Spiel und anregenden Erfahrungen, fehlende erzieherische Einflussnahme auf einen unregelmäßigen Schulbesuch, Delinquenz oder Suchtmittelgebrauch des Kindes, fehlende Beachtung eines besonderen und erheblichen Erziehungs- oder Förderbedarfs),
+ emotionaler Vernachlässigung


(z.B. Mangel an Wärme in der Beziehung zum Kind, fehlende Reaktion auf emotionale Signale des Kindes)

+ unzureichender Beaufsichtigung
(z.B. Kind bleibt längere Zeit allein und auf sich gestellt, keine Reaktion auf eine längere unangekündigte Abwesenheit des Kindes)




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