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2. Misshandlung
Misshandlung

2. Misshandlung

Definition Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Misshandlung

Als Misshandlung wird im deutschen Recht die „üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen körperliche Unversehrtheit oder das „körperliche Wohlbefinden“ beeinträchtigt. Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.

Nach deutschem Recht wird das körperliche Misshandeln bei den Delikten der Körperverletzung (§§ 223, 224, 226, 227 StGB) oder alternativ die Gesundheitsschädigung vorausgesetzt.

Besondere gesetzliche Regelungen bestehen zum Teilbereich Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Kindesmisshandlung.

2a. Kindesmisshandlung

Definition Wikipedia:

de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Es handelt sich um eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Unter dem Begriff Kindesmisshandlung werden physische als auch psychische Gewaltakte, sexueller Missbrauch sowie Vernachlässigung zusammengefasst. Diese Handlungen an Kindern sind in den meisten westlichen Industrieländern strafbar. Statistiken haben ergeben, dass die Täter häufig die Eltern oder andere nahestehende Personen sind.

2b. Misshandlung von Schutzbefohlenen

Definition Wikipedia:

de.wikipedia.org/wiki/Misshandlung_von_Schutzbefohlenen

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Körperverletzungsdelikt, das im deutschen Strafgesetzbuch in § 225 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Ansicht nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um einen selbstständigen Tatbestand (BGHSt 41, 11).





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